BGH-Urteil zur Lagerzeit zwischen Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf

Der Kläger kaufte bei einem Fahrzeughändler einen Gebrauchtwagen mit Erstzulassung 2010 und einem Kilometerstand von rund 38.000 km. Später stellte er fest, dass das Fahrzeug bereits 2008 hergestellt worden war. Die lange Lagerzeit vor der Erstzulassung von über 19 Monaten sei ein Sachmangel. Er verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises.

Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
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