Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Betrunken aus dem Bordell und die vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Mit rund 2 Promille begab sich der Angeklagte in ein versteckt liegendes, als solches nicht beworbenes Bordell. Dementsprechend versteckt lag auch der Parkplatz. Nach einem Streit wegen der Zahlung, setzte er sich ins Auto und fuhr rund 8m auf dem Parkplatz. Das Amtsgericht sprach ihn wegen einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr schuldig.
5. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht