Autohändler – Fahrzeug wird im Kundenauftrag angeboten

Verkauft ein Privatmann einen Gebrauchtwagen, kann er die sogenannte „Gewährleistungshaftung“ für Mängel vertraglich ausschließen. Kauft man einen Gebrauchtwagen von einem Händler, geht das dagegen nicht. Manchmal ist aber gar nicht klar, wer Vertragspartner ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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