Auto-Vertragshändler: Arglistig verschwiegener Mangel in Sachen Abgasskandal?

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen der Manipulationssoftware abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Verkäufer keine Arglist nachgewiesen bzw. zugerechnet werden konnte und eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht entbehrlich war.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Auto-Vertragshändler: Arglistig verschwiegener Mangel in Sachen Abgasskandal?

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