Quelle: Rechtsindex.de – Strafrecht
Link: Angetrunken zur Hauptverhandlung – Ungebührliches Verhalten?
Mit dem Erscheinen des Angeklagten machte sich massiver Alkoholgeruch im Sitzungssaal breit, der sich besonders verstärkte, als der Angeklagte sprach. Außer den Gerichtspersonen und der Staatsanwältin war sonst niemand außer dem Angeklagten im Raum. Das Amtsgericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 € – zu Recht?
8. September 2016
Verkehrs- und Schadensrecht