Änderung § 23 StVO – Handy & Co. während der Fahrt

Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Nun sind zum 19.10.2017 die Änderungen in der StVO in Kraft getreten.

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