Wer sein Auto im Parkverbot abstellt, riskiert, es zunächst einmal nicht wiederzusehen. Wurde der Wagen abgeschleppt, darf der Abstellort verschwiegen werden. Aber nur, solange die reinen Abschleppkosten nicht bezahlt sind oder keine Sicherheit dafür geleistet wurde.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgeschleppt! Standort erst nach Zahlung nennen ist zulässig