Das Oberlandesgericht Köln darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich