Der Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI ist vom sogenannten Abgasskandal betroffen. An der Rückrufaktion, sich eine neue Software aufzuspielen zu lassen, hat der Eigentümer nicht teilgenommen. Daraufhin wurde ihm durch das Landratsamt der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal – Landratsamt untersagt Betrieb des Fahrzeugs mangels Softwareupdate