Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal – Klage eines Pkw-Käufers gegen ein Autohaus stattgegeben
Nach Urteil des LG Braunschweig könne sich das beklagte Autohaus nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten (100€) vorliege. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.
14. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht