Quelle: Kanzleimarketing Strafrecht
Link: § 184 d StGB und sexuelle Handlungen vor der Webcam
Ein Internet-User loggte sich mit seiner Webcam in den Chatroom eines sozialen Netzwerks ein, in dem bereits 18 weitere User online waren. Offensichtlich wollte sich der User nicht unterhalten, denn er entblößte sich vor der Kamera und begann damit, was andere nicht sehen wollten. Er wurde nach § 184 d StGB verurteilt. Zu Recht?
26. Mai 2016
Verkehrs- und Schadensrecht