Das Amtsgericht hat sich im Ergebnis gegen das Oberlandesgericht Köln gestellt, das von einer Bordsteinabsenkung im Rechtssinne nur ausgeht, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern (etwa einer PKW-Länge) nicht überschreitet.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: § 12 StVO: Längenbegrenzung einer Bordsteinabsenkung?