Zwei von drei Deutschen sind genervt vom Lärm in ihrer Wohngegend

Straßenverkehr, Partylärm und Rasenmäher stören laut Untersuchung am meisten

(26.04.2017) Gute Einkaufsmöglichkeiten und gute Verkehrsanschlüsse gehören zu den Top-5-Wohnwünschen der Deutschen. Die damit verbundenen Schattenseiten werden nur zähneknirschend geduldet. Jeder dritte Befragte ärgert sich über Verkehrslärm in seiner Wohngegend, jeder fünfte über Geräusche, die bei Gartenarbeit oder Landschaftspflege entstehen. Kinderlärm wird als ebenso störend empfunden wie Hundegebell. In Metropolen ist die Lärmbelästigung überdurchschnittlich hoch. Das sind die Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Interhyp-Wohntraumstudie unter mehr als 2.000 Befragten.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Zwei von drei Deutschen sind genervt vom Lärm in ihrer Wohngegend

Zwei von drei Deutschen sind genervt vom Lärm in ihrer Wohngegend

Ähnliche Beiträge

Wie kann ich einen gewerblichen Pachtvertrag vorzeitig beenden?

(13.09.2024) Wer ein Grundstück oder eine Immobilie gepachtet hat, um diese gewerblich zu nutzen, muss besondere gesetzliche Regeln beachten. Oft bereitet eine schnelle Beendigung des Pachtverhältnisses Probleme. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wie kann ich einen gewerblichen Pachtvertrag vorzeitig beenden?

Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten

(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor

Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

(11.09.2024) Ohne Strom und Wasser läuft auf der Baustelle nichts. Doch was ist zu tun, wenn das Baugrundstück nicht erschlossen ist? Und welche Kosten kommen für eine Baustelleneinrichtung auf Bauherren zu? Quelle: IMR News Mietrecht Link: Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung