(13.02.2017) Viele Städte und Gemeinden haben Zweckentfremdungssatzungen erlassen, um zu verhindern, dass Mietwohnungen als Ferienwohnungen verwendet werden und damit nicht mehr dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Denn Wohnungen werden gerade in Großstädten immer knapper und teurer.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Zweckentfremdung von Mietwohnungen für Feriengäste: Hohe Bußgelder