(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor finanziellen Einbußen. Das gilt auch mit Blick auf die Abschlagszahlungen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten