Verband Wohneigentum begrüßt Nachbesserung
(14.12.2016) Das Wortungetüm “Wohnimmobilienkreditrichtlinie” steht seit März 2016 für Verbraucherschutz, der “nach hinten losgeht”. Das löbliche Ziel, den Einzelnen vor finanzieller Selbstüberforderung zu schützen, droht zur Verhinderung von selbstgenutztem Wohneigentum, Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu führen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wohnimmobilienkredit verbraucherfreundlich?