(11.04.2017) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat durch Beschluss vom 17.03.2017 eine Entscheidung des Amtsgerichts Fürth bestätigt, wonach die Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet worden waren, da sie wiederholt um wenige Tage verspätet die Miete bezahlt hatten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wiederholte leicht verspätete Mietzahlungen können Kündigung rechtfertigen