(03.04.2017) Die Betriebskosten werden oft als “zweite Miete” bezeichnet. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, pünktlich und sauber abzurechnen. Wenn sich beim Mieter Zweifel regen, kann er der Abrechnung manches Argument entgegensetzen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung