Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

(03.04.2017) Die Betriebskosten werden oft als “zweite Miete” bezeichnet. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, pünktlich und sauber abzurechnen. Wenn sich beim Mieter Zweifel regen, kann er der Abrechnung manches Argument entgegensetzen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

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