(05.04.2017) In den Bundesländern gelten stark von einander abweichende Wertgrenzen. Das wird sich auch durch die Umsetzung der UVgO in den Landesvergabegesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht ändern. In der neuen Wertgrenzenübersicht, die am 3. März von den Auftragsberatungsstellen veröffentlicht wurde, ist dies wieder deutlich zu sehen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wertgrenzenübersicht 2017