(11.01.2017) Grundstückseigentümer müssen nicht nur den eigenen Garten in Ordnung bringen – auch ein Graben zum Nachbargrundstück muss ab und zu gereinigt werden, “schlooten”, wie man im Nordwesten sagt. Dabei muss aber auch Rücksicht auf die Belange des Nachbarn genommen werden, so das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Beschluss.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wenn beim Schlooten Nachbars Bäume kaputtgehen