(31.03.2021) Der BGH beschäftigt sich in seinem heute veröffntlichten Urteil vom 03.03.2021 mit der Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel (hier: „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“) in einem Mietvertrag über Geschäftsräume.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Welche Bedeutung hat eine Vollständigkeitsklause?