(29.03.2017) Der Kläger – Betreiber eines EDEKA Marktes in Eppelheim – fordert die Beseitigung eines über 20 Meter langen Zaunes, den die Beklagte, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, errichten ließ. Der Kläger ist Untermieter eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt die Feststellung ihrer Berechtigung, diesen Zaun aufzustellen und zu behalten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: WEG darf Zaun errichten, auch wenn Zugang zu Supermarkt erschwert wird