(13.12.2017) Den Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machten, durfte nicht aufgegeben werden, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Waschküche muss für Mieter ungehindert zugänglich sein