(26.04.2017) Viele Menschen können es kaum erwarten. Wenn sich nach einem langen Winter die ersten Sonnenstrahlen zeigen und die Temperaturen nach oben klettern, dann wollen sie unbedingt möglichst viel Zeit im Freien verbringen. Wer einen Gartenzugang hat – egal, ob als Eigentümer oder Mieter -, der kann sich glücklich schätzen. Er hat Gelegenheit, das Frühjahr und den Sommer auszukosten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Was man bei der Gartennutzung alles bedenken muss