(06.02.2019) Hauseigentümer sind nicht pauschal verpflichtet, ihre Häuser nachträglich komplett wärmezudämmen und energetisch zu sanieren. Sie müssen trotzdem jedoch einige Nachrüstpflichten beachten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wärmedämmung & Co: Nachrüstpflichten für Hauseigentümer