(21.12.2016) Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten. Und die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), sollte jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Winterdienst auch fürs Trottoir steuerlich abzugsfähig