(20.04.2017) Wer sein privates Haus verkauft, der sollte das gut vorbereiten, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Zwar gibt es beim Privatverkauf keine gesetzlichen Vorgaben, was Verkäufer den Käufern übergeben müssen – außer dem gültigen Energieausweis, aber die meisten Käufer erwarten doch schon früh aussagekräftige Unterlagen, die es ihnen erlauben, den Wert der Immobilie einzuschätzen. In jedem Fall sollte der Verkäufer belegen können, dass das Haus so genehmigt wurde, wie es heute da steht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Verkäufer sollten Unterlagen für Käufer zusammenstellen