(12.05.2021) Viele Paare leben heute ohne Trauschein zusammen und kaufen Wohneigentum. Wenn ein Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Ganz gleich, ob beide Eigentümer waren oder nur der Verstorbene – falls kein Testament vorliegt, steht Ärger ins Haus, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Unverheiratete Partner können sich gegenseitig absichern