VPB rät: Makler-Honorar aushandeln

(05.04.2017) Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch. Was das “Bestellerprinzip” ist, das hat sich inzwischen herumgesprochen. Allerdings ist noch nicht überall bekannt, wann es angewendet wird, so beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer bestellt, der bezahlt – das gilt bislang nämlich nur bei der Vermietung von Wohnraum, nicht beim Verkauf.

Quelle: IMR News Mietrecht
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