VPB rät: Gestaltungssatzung einsehen

(10.07.2019) Wer sein altes Haus sanieren und zum Schluss auch die Fassade neu streichen lassen möchte, sollte bei der Farbwahl vorsichtig sein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Nicht immer ist erlaubt, was den Eigentümern gefällt. Manche Kommunen haben eine Gestaltungssatzung, die Äußerlichkeiten wie zum Beispiel die Farbgebung der Fassaden regelt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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