VPB informiert zum neuen Bauvertragsrecht: Anspruch auf Herausgabe der Bauunterlagen kommt 2018

(19.04.2017) “Bisher blieb es weitgehend dem Wohlwollen der Baufirmen überlassen, ob sie Bauherren die Pläne und Unterlagen zu deren Neubau aushändigten oder nicht. Nun wird die Herausgabe der Bauunterlagen geltendes Recht”, resümiert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB), die jahrelangen Bemühungen des VPB für mehr Verbraucherschutz. “Damit ist endlich Schluss mit der Ungewissheit der Bauherren, ob ihr eigenes, im Bau befindliches Haus überhaupt geltendem Recht entspricht.”

Quelle: IMR News Mietrecht
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