(19.05.2021) Beim Neubau einer Wohnungseigentumsanlage sitzen die Käufer von Anfang an in einem Boot. Wenn das Gemeinschaftseigentum nicht fachgerecht errichtet worden ist, müssen die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft gemeinsam dafür geradestehen, sich um Mängelbeseitigung oder Folgeschäden kümmern.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Erwerber von Wohneigentum gemeinsam stärker