(26.04.2017) Wer den Keller zum Wohnen ausbaut, der braucht dazu die entsprechenden Genehmigungen. Im Gegensatz zu einem reinen Lagerraum muss ein bewohnbarer Keller ausreichende Raumhöhen haben, besser gedämmt sein, mehr Licht und vor allem die vorgeschriebenen Fluchtwege haben, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Einfache Lagerkeller auch technisch simpel halten