VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

(24.09.2020) „Jetzt im Herbst steigt bei Bauherren wieder die Nervosität: Sie möchten zu Weihnachten im neuen Heim sein. Deshalb kündigen viele schon jetzt ihre Wohnung. Das ist leichtfertig“, warnt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Denn auch wenn Weihnachten als fester Einzugstermin im Bauvertrag steht, gelingt die pünktliche Übergabe nicht immer.“

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Auch im Februar deutlicher Rückgang. Wohnungspolitischer Offenbarungseid. (18.04.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau kennen seit drei Jahren nur eine Richtung – abwärts. Daran hat sich auch im Februar 2024 nichts geändert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.200 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 18 Prozent. Weiterhin ist

Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

(18.04.2024) Der V. Zi­vil­se­nat hat zur Ver­jäh­rung des An­spruchs auf Ei­gen­tums­ver­schaf­fung beim Grund­stücks­kauf­ver­trag eine wich­ti­ge Klar­stel­lung zu sei­ner frü­he­ren Recht­spre­chung ge­trof­fen: Wenn der An­spruch laut Ver­trag nicht so­fort fäl­lig ist, be­ginnt auch die Ver­jäh­rungs­frist ent­spre­chend spä­ter. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

(17.04.2024) Wer für den Neubau seines Wohnhauses KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Damit wird die Luftwechselrate der Gebäudehülle (n50-Wert) geprüft, die wiederum für die Energiebedarfsrechnung des Hauses maßgeblich ist und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Doch was passiert, wenn ein neu errichtetes Gebäude den Blower-Door-Test nicht besteht? Quelle: