(15.03.2017) Für Neubau, Altbau, energetische Sanierung, die Beseitigung von Barrieren und den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster gibt es aus Steuergeldern KfW-Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Die Vergabe der Mittel ist dabei an strikte Bedingungen gekoppelt, die die Bauherren und Hausbesitzer einhalten müssen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bauherren stehen für KfW-Mittel gerade