(06.02.2019) Seit 1. Januar 2018 gibt es das neue Bauvertragsrecht. Es bringt privaten Bauherren mehr Transparenz und Verbraucherrechte. Manche Baufirmen halten sich an die neue Gesetzgebung, andere nicht, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). So kursieren zum Beispiel immer noch alte Bauvertragsmuster, die seit Anfang 2018 so nicht mehr verwendet werden dürften.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bauherren sollten alte Bauverträge nicht unterschreiben