(09.12.2020) Das Geld ist das Hauptdruckmittel der Bauherren. Entspricht die Arbeit der Baufirma nicht den vertraglichen Vereinbarungen, können sie die Überweisung einer Abschlagszahlung verweigern. Allerdings nur teilweise und nicht ohne Weiteres, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bauherren müssen grundsätzlich Abschläge zahlen