(30.12.2020) Wer ein Haus bestellt, muss es irgendwann auch bezahlen. Dazu müssen die Bauherren das Gebäude zunächst abnehmen. Damit sie die Abnahme eines im Wesentlichen mangelfrei hergestellten Bauwerks nicht ungebührlich zu Lasten des Unternehmers hinauszögern können, hat der Gesetzgeber im seit Anfang 2018 geltenden Bauvertragsrecht die sogenannte Abnahmefiktion zu Lasten der Bauherren verschärft, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bauherren müssen Aufforderung zur Abnahme ernst nehmen