(26.09.2018) Viele Hausbesitzer erweitern ihre Häuser durch Wintergärten oder überdachen ihre Terrassen. Dazu brauchen sie in der Regel eine Baugenehmigung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Während es sich beim ganzjährig bewohnbaren Wintergarten immer um einen festen Anbau, also eine Gebäudeerweiterung handelt, die der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen muss und auch eine Baugenehmigung benötigt, kommt es bei der Terrassenüberdachung darauf an, wie groß sie ist und in welchem Bundesland sie gebaut wird.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen nicht immer nötig