VPB: Baubeschreibung wird nicht immer automatisch Vertragsbestandteil

(18.04.2018) Das neue Bauvertragsrecht, seit Anfang 2018 in Kraft, bringt Bauherren einige Vorteile. Darunter das Recht auf eine Baubeschreibung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Baubeschreibung gibt Aufschluss darüber, wie das Haus konstruiert ist, welche Materialien verwendet werden, welche Dimensionen das Gebäude hat, wie es technisch ausgestattet wird, welches Heizsystem geplant ist, ob die Hausanschlüsse oder Außenanlagen im Preis enthalten sind und vieles mehr.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Baubeschreibung wird nicht immer automatisch Vertragsbestandteil

VPB: Baubeschreibung wird nicht immer automatisch Vertragsbestandteil

Ähnliche Beiträge

Verschleppung von Verfahren grenzt an unterlassene Hilfestellung

(17.02.2025) Dringend benötigte Wohnungen in Hamburg stehen leer und können nicht genutzt werden. Sie werden dem Wohnungsmarkt vorenthalten, weil die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ihren Personalmangel nicht in den Griff bekommt. Die Gerichte sind völlig überlastet, sodass Räumungs- und Nachlasssachen nicht bearbeitet werden. Zum Stand 31. August 2024 gab es laut Senat an den

Bürokratieabbau im Wohnungsbau – Offener Brief an NRW-Bauministerin

(17.02.2025) Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) hat sich an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Ina Scharrenbach MdL (CDU), gewandt. In einem Offenen Brief begrüßt das DIvB die jüngsten Initiativen ihres Ministeriums zum Bürokratieabbau im Bau- und Immobilienbereich. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Bürokratieabbau im Wohnungsbau –

Bundesgerichtshof zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

(14.02.2025) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Bundesgerichtshof zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer