(18.04.2018) Das neue Bauvertragsrecht, seit Anfang 2018 in Kraft, bringt Bauherren einige Vorteile. Darunter das Recht auf eine Baubeschreibung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Baubeschreibung gibt Aufschluss darüber, wie das Haus konstruiert ist, welche Materialien verwendet werden, welche Dimensionen das Gebäude hat, wie es technisch ausgestattet wird, welches Heizsystem geplant ist, ob die Hausanschlüsse oder Außenanlagen im Preis enthalten sind und vieles mehr.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Baubeschreibung wird nicht immer automatisch Vertragsbestandteil