(05.08.2020) Beim Immobilienkauf gibt es kein Widerrufsrecht. Das gilt für Neubauten ebenso wie für Altbauten. Viele notariell beurkundete Kaufverträge regeln aber bei Bestandsbauten „gekauft wie besehen“. So wird die Gewährleistung bei Gebrauchtimmobilien in aller Regel vertraglich ausgeschlossen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Altbauten werden gekauft wie besehen