(11.05.2020) Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit einem weiteren Erlass auf die Corona-Pandemie reagiert. Es erleichtert ab sofort Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb, indem es vorübergehend die Wertgrenzen dafür angehoben hat. Die aktuell geltende Wertgrenze von 25.000 Euro wird – zunächst befristet bis zum 15. Oktober 2020 – auf 100.000 Euro erhöht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vorübergehend neue Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben