(10.04.2017) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes. Mit mehreren Beschlüssen vom 06.04.2017 hat es in 41 Berufungsverfahren die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar sind, als sie sich Rückwirkung beimessen (Az.: OVG 5 B 14.16 und andere).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vorlage an BVerfG: OVG Berlin-Brandenburg hält Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für teilweise verfassungswidrig