(07.12.2017) Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat keinen Anspruch darauf, von der Landeshauptstadt München unveröffentlichte Einzeldaten zu den Mietspiegeln der Jahre 2015 und 2017 für München zu erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 06.12.2017 entschieden. Das Gericht berief sich in seiner Begründung auf den Schutz personenbezogener Daten der befragten Mieter.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VG München verneint Anspruch auf Herausgabe einem Mietspiegel zu Grunde liegender Daten