(16.10.2017) Dank der am 6. September beschlossenen E-Rechnungs-Verordnung, sollen Unternehmen zukünftig Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung überwiegend elektronisch stellen können.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung