Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes

(21.11.2017) Am 18.10.2017 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I, 3555) die “Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes” (E-Rechnungsverordnung ERechV) verkündet worden. Die Verordnung tritt ab dem 27.11.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen besteht jedoch erst ab dem 27.11.2020. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die neuen Regelungen ab dem 27.11.2019.

Quelle: IMR News Mietrecht
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