Vermieter löst Einstellung der Mietzahlung durch Jobcenter aus: Kündigung wegen Zahlungsverzugs dennoch verfassungsgemäß

(04.04.2017) Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters kann auch dann zulässig sein, wenn der Vermieter die Einstellung der Mietzahlungen, die bisher der Sozialleistungsträger erbracht hatte, selbst ausgelöst hat. Dies gilt nach einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 28.03.2017 jedenfalls dann, wenn der Mieter gegen die Streichung der Sozialleistungen nicht vorgegangen ist.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vermieter löst Einstellung der Mietzahlung durch Jobcenter aus: Kündigung wegen Zahlungsverzugs dennoch verfassungsgemäß

Vermieter löst Einstellung der Mietzahlung durch Jobcenter aus: Kündigung wegen Zahlungsverzugs dennoch verfassungsgemäß

Ähnliche Beiträge

Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

(21.01.2025) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe e. V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken haben heute ein gemeinsames Papier mit zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

(22.01.2025) Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Dach bzw. ihre oberste Geschossdecke zu dämmen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen eine teure Dämmung nicht erforderlich ist. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

Talfahrt bei Baugenehmigungen endlich stoppen: Wohnungsbau braucht Priorität

(20.01.2025) Im November 2024 wurden in Deutschland laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts 13 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen sogar um 22,4 Prozent. Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: Quelle: IMR News Mietrecht