Vermieter darf nach Tod seiner Mieterin deren im Mietobjekt wohnenden Familienangehörigen kündigen

(24.01.2017) Die unterlassene Information des Vermieters über den Tod der Mieterin über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber den Verwandten, die vor dem Tod in die Wohnung eingezogen sind und seitdem dort weiter wohnen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Vermieter darf nach Tod seiner Mieterin deren im Mietobjekt wohnenden Familienangehörigen kündigen

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