Verjährungsfrist endet bald

Ansprüche aus Mietverhältnissen sichern

(17.12.2021) Am 31.12. verjähren tausende von Mieter:innenansprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der:die Mieter:in davon erfahren hat.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verjährungsfrist endet bald

Verjährungsfrist endet bald

Ähnliche Beiträge

Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!

(28.03.2024) Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der

Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Bis zu 72% in 10 Jahren (28.03.2024) In den großen baden-württembergischen Städten sind die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um bis zu 72 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/10620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10494) der Gruppe Die Linke hervor. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Immobilienfinanzierungsgeschäft im Jahr 2023 rückläufig, aber Stabilisierung erkennbar

(28.03.2024) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute sagten im Geschäftsjahr 2023 Kredite für den Bau und Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Höhe von 110,0 Mrd. Euro zu (Vorjahr: 160,0 Mrd. Euro), ein Rückgang um 31,3 Prozent. Mit -23,8 Prozent fiel die Abnahme bei Gewerbeimmobilienkrediten geringer aus als bei Wohnimmobilienkrediten (-35,8 Prozent). Quelle: