(25.05.2023) Mieter haben das Recht zu erfahren, wie sich die Höhe ihrer Miete berechnet – ob und ab wann dieser Anspruch auf Auskunft verjähren kann, steht derzeit beim Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand. Nach erster Einschätzung durch den zuständigen Senat schien sich eine salomonische Lösung abzuzeichnen: Demnach würde ein Anspruch auf Auskunft zwar durchaus verjähren – allerdings nicht wie bisher drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verjährt Auskunftsanspruch zu Miethöhe? – Zwischenlösung in Sicht